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Kalmar verpflichtet sich zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte, wie sie in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, dem Global Compact der Vereinten Nationen, der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen festgelegt sind.

Die Menschenrechtsrichtlinie von Kalmar ist eine wichtige Erweiterung der sozialen Grundsätze, die im Verhaltenskodex von Kalmar dargelegt sind, und definiert ausdrücklich die zentralen Grundsätze des Unternehmens in Bezug auf Menschenrechte und Praktiken am Arbeitsplatz. Dieser Richtlinienrahmen unterstreicht unser Engagement für ethisches Verhalten und soziale Verantwortung auf allen Ebenen unserer globalen Geschäftstätigkeit.

Kalmar führt eine kontinuierliche Sorgfaltspflichtprüfung im Bereich Menschenrechte durch, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in seinen Betrieben und seiner Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu beheben, in Übereinstimmung mit internationalen Standards für die Sorgfaltspflichtprüfung im Bereich Menschenrechte. Der Sorgfaltsprozess wird durch unsere Abhilfemaßnahmen ergänzt, mit denen wir versuchen, alle tatsächlichen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die wir verursacht oder zu denen wir beigetragen haben könnten, zu beseitigen. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die wir auf der Grundlage unserer Erkenntnisse ergreifen, verfolgen wir unsere Reaktionen und kommunizieren transparent, wie diese Auswirkungen angegangen werden. Dieses umfassende System gewährleistet die Rechenschaftspflicht und die kontinuierliche Verbesserung unserer Menschenrechtsleistung.

Identifizierung und Priorisierung von Auswirkungen auf die Menschenrechte

Unser übergeordnetes Ziel ist es, die Achtung aller Menschenrechte entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es von strategischer Bedeutung ist, diejenigen Auswirkungen zu priorisieren, die am schwerwiegendsten sind, am wahrscheinlichsten eintreten und/oder das größte Potenzial haben, die meisten Menschen zu betreffen. Um diese Auswirkungen effektiv zu identifizieren und zu bewerten, verfolgt Kalmar einen risikobasierten Ansatz. Diese Methodik berücksichtigt insbesondere die innerhalb unserer Wertschöpfungskette identifizierten Hochrisikofaktoren, darunter Hochrisikobeschaffungskategorien wie bestimmte Branchen und Rohstoffe sowie bestimmte geografische Gebiete.

Im Rahmen unserer kontinuierlichen Sorgfaltspflicht sind wir bestrebt, unser Verständnis der Auswirkungen auf die Menschenrechte ständig zu verbessern und zu erweitern. Kalmar sammelt laufend Erkenntnisse aus seinen jährlichen Audits, Nachhaltigkeitsbewertungen von Lieferanten, Händlerbewertungen, Gesundheits- und Sicherheitsbewertungen sowie aus seiner jährlichen Mitarbeiterbefragung, um etwaige negative Auswirkungen zu ermitteln. Diese Informationen fließen direkt in unsere Bewertung der Auswirkungen auf die Menschenrechte ein. Dieser dynamische Prozess bedeutet, dass sich die von uns identifizierten Auswirkungen im Laufe der Zeit weiterentwickeln können. Daher überprüfen wir regelmäßig unsere Prioritäten im Bereich der Menschenrechte und aktualisieren sie bei Bedarf, um sicherzustellen, dass unsere Bemühungen relevant und wirksam bleiben.
Unsere Sorgfaltspflichten konzentrieren sich auf die Menschenrechte, die für unsere Geschäftstätigkeiten am relevantesten sind, und auf diejenigen, die dem größten Risiko negativer Auswirkungen durch unsere Geschäftstätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen ausgesetzt sind. Diese identifizierten Rechte stellen unsere wichtigsten Menschenrechtsfragen dar und umfassen:

  • Gesundheit und Sicherheit: Gewährleistung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für alle Personen, die von unseren Aktivitäten betroffen sind.
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung: Förderung von Fairness und Verbot von Diskriminierung aufgrund geschützter Merkmale.
  • Respektvoller Umgang und Verbot von Belästigung: Förderung einer Arbeitskultur, die frei von Belästigung ist und die Würde aller fördert.
  • Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen: Wahrung des Rechts der Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie Tarifverhandlungen zu führen.
  • Faire Beschäftigung – Löhne und Arbeitszeiten: Gewährleistung fairer Löhne und angemessener Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Branchenstandards.
  • Frei gewählte Beschäftigung: Verbot aller Formen von Zwangs-, Schuld- oder unfreiwilliger Arbeit.
  • Verbot von Kinderarbeit: Strikte Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze, die Kinderarbeit in all ihren Formen verbieten.

Aufgrund der umfangreichen globalen Reichweite von Kalmar und der Komplexität unseres Betriebsumfelds konzentrieren sich unsere größten Menschenrechtsrisiken in erster Linie auf unsere komplexe Lieferkette.

Präventions- und Minderungsstrategien

Für unsere eigene Belegschaft: Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit unserer internen Belegschaft werden durch Richtlinien, Prozesse und Follow-up-Tools gemanagt, die speziell für Sicherheit und Personalwesen entwickelt wurden. Kalmar hat proaktiv themenspezifische Richtlinien, detaillierte Anweisungen, Best Practices, klar definierte Prozesse, gezielte Schulungsprogramme und eine klare Kommunikation eingeführt, um negative Auswirkungen auf unsere Mitarbeiter wirksam zu verhindern und zu mindern. Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten werden unter anderem durch die folgenden integrierten Prozesse angegangen:

  • Managementsysteme wie ISO 45001: Umsetzung international anerkannter Standards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Lokale Aktionspläne und Risikobewertungen: Anpassung von Präventivmaßnahmen an spezifische lokale Gegebenheiten und identifizierte Risiken.
  • Mitarbeiterengagement, einschließlich Umfragen: Aktive Einholung von Feedback von Mitarbeitern, um Bedenken zu identifizieren und anzugehen.
  • Interne und externe Sozialaudits: Durchführung regelmäßiger Bewertungen, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards sicherzustellen.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Aufklärung der Mitarbeiter über Menschenrechtsgrundsätze und ihre Rolle bei deren Einhaltung.
  • Proaktive Kommunikation und Richtlinien: Bereitstellung klarer und zeitnaher Informationen zur Förderung einer Kultur des Respekts und der Einhaltung von Vorschriften.

Für unsere Lieferanten: Kalmar hat strenge Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Bereich Personal direkt in unsere Prozesse zur Einbindung von Lieferanten und zur laufenden Zusammenarbeit integriert. Durch unseren Verhaltenskodex für Geschäftspartner verpflichten wir unsere Lieferanten und Geschäftspartner, neben der Einhaltung aller relevanten geltenden Gesetze und Vorschriften auch eine Reihe von Standards im Bereich Menschenrechte einzuhalten. Wir setzen uns dafür ein, international anerkannte Best Practices auf jeder Ebene unserer Wertschöpfungskette zu fördern. Zu den Richtlinien und Prozessen, die unserer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette zugrunde liegen, gehören:

  • Anerkennung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner von Kalmar (BPCoC): Sicherstellung, dass sich alle Partner formell zu unseren ethischen Standards verpflichten.
  • Zulassung und Vertragsabschluss mit Lieferanten: Einbeziehung von Menschenrechtsaspekten in die Auswahl und die vertraglichen Vereinbarungen mit Lieferanten.
  • Nachhaltigkeitsbewertungen und -audits von Lieferanten: Regelmäßige Bewertung der Leistung von Lieferanten anhand unserer Nachhaltigkeits- und Menschenrechtskriterien.

Bei der Überwachung und Prüfung von Lieferanten verfolgt Kalmar einen strategischen risikobasierten Ansatz, der sich auf Lieferanten konzentriert, die in der Selbstbewertung eine schlechte Nachhaltigkeitsleistung gezeigt haben. Die proaktive Identifizierung dieser Hochrisikobereiche ermöglicht es Kalmar, mit den entsprechenden Lieferanten in Kontakt zu treten, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und eine kontinuierliche Verbesserung ihrer sozialen und ökologischen Leistung zu fördern.

Im nachgelagerten Bereich: Kalmar integriert Nachhaltigkeitskriterien in die Genehmigungs- und Vertragsabschlüsse sowie in die jährlichen Überprüfungsprozesse, um sicherzustellen, dass unser Engagement für Menschenrechte sich auf unser gesamtes Netzwerk erstreckt.

  • Anerkennung des Verhaltenskodex (CoC) von Kalmar: Sicherstellung, dass sich alle Partner formell zu unseren ethischen Standards verpflichten.
  • EHS-Bewertung: Kalmar integriert eine Nachhaltigkeitsbewertung als Teil seines Onboarding-Prozesses für Dritte, der Themen aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit abdeckt.
  • Jährliche Leistungsüberprüfung: Jährliche Überprüfung der Leistung der Händler in verschiedenen Bereichen, darunter Nachhaltigkeit und Sicherheit.

Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen

Kalmar hat Beschwerdemechanismen eingerichtet, die sowohl Mitarbeiter als auch externe Stakeholder dazu ermutigen sollen, Menschenrechtsprobleme zu melden, darunter auch Fälle, in denen unsere politischen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Unser primärer Kanal für solche Meldungen ist die vertrauliche SpeakUp-Hotline, ein extern gehostetes Meldesystem, das anonyme Meldungen ermöglicht, sofern dies gesetzlich zulässig ist, und sicherstellt, dass Einzelpersonen Bedenken äußern können, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Darüber hinaus schreibt der Verhaltenskodex für Geschäftspartner von Kalmar ausdrücklich vor, dass Lieferanten und andere Partner ebenfalls wirksame Meldemechanismen für ihre eigenen Mitarbeiter und Stakeholder unterhalten müssen.

Kalmar verpflichtet sich, alle Situationen zu beheben, in denen seine Aktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder dazu beigetragen haben. Kalmar legt die Abhilfemaßnahmen von Fall zu Fall fest. Kalmar behindert den Zugang der betroffenen Personen zu anderen Abhilfemaßnahmen nicht.

Einbindung von Stakeholdern

Kalmar ist bestrebt, einen transparenten und integrativen Dialog mit einer Vielzahl von Stakeholdern zu fördern. Wir sind uns bewusst, dass verschiedene Stakeholder oft wertvolle Einblicke in die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und unserer Wertschöpfungskette haben. Insbesondere bemühen wir uns um die Einbeziehung von Stakeholdern, wenn wir Auswirkungen identifizieren und Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Behebung negativer Auswirkungen entwickeln. Durch aktives Zuhören und die Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern wollen wir sicherstellen, dass unsere Geschäftspraktiken einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten und dass negative Auswirkungen wirksam angegangen werden.

Menschenrechtspolitik

Länderspezifische Menschenrechtsanforderungen

Norwegisches Transparenzgesetz

Das norwegische Transparenzgesetz trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Gemäß diesem Gesetz sind Unternehmen verpflichtet:

  • einen Prozess zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in ihren eigenen Geschäftsabläufen und ihrer Wertschöpfungskette einzurichten und durchzuführen;
  • Informationen über ihren Sorgfaltspflichtprozess, einschließlich der ergriffenen Maßnahmen und der festgestellten Auswirkungen, öffentlich zugänglich zu machen;
  • auf Informationsanfragen der Öffentlichkeit zu reagieren, wie sie tatsächliche oder potenzielle Menschenrechtsprobleme in ihrer Organisation und Lieferkette angehen.

Um mehr über den Sorgfaltspflichtprozess unserer norwegischen Tochtergesellschaften zu erfahren,

sehen Sie hier mehr Informationen.


Wenn Sie ein offizielles Auskunftsersuchen gemäß den Anforderungen des Transparenzgesetzes stellen möchten, nutzen Sie bitte die unten angegebenen Kontaktdaten.

 

Britisches Gesetz zur modernen Sklaverei

Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel 2024