Zuletzt aktualisiert im September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kalmar Digital Services regeln den Zugang zu und die Nutzung von Kalmar Digital Services durch den Kunden und seine Nutzer.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kalmar Digital Services gelten ergänzend zu jeder schriftlichen Vereinbarung und bilden einen wesentlichen Bestandteil derselben. Im Falle von Widersprüchen zwischen einer schriftlichen Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kalmar Digital Services haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kalmar Digital Services Vorrang in Bezug auf den Kalmar Digital Service und den Zugang zu sowie die Nutzung des Kalmar Digital Service durch den Kunden oder seine Nutzer.
DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIERT, DAS KONTO DES KUNDEN REGISTRIERT UND/ODER EIN ABONNEMENT AKTIVIERT, ERKLÄRT HIERMIT AUSDRÜCKLICH: (i) DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN ZU HABEN; (ii) ZU VERSICHERN UND ZU GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DAS RECHT, DIE BEFUGNIS UND DIE VOLLMACHT BESITZT, DIESE VEREINBARUNG EINZUGEHEN UND DEN KUNDEN AN IHRE BESTIMMUNGEN ZU BINDEN; UND (iii) DIESE VEREINBARUNG ZU AKZEPTIEREN UND ZUZUSTIMMEN, DASS DIESE PERSON UND DER KUNDE RECHTLICH AN IHRE BESTIMMUNGEN GEBUNDEN SIND. WENN DIE PERSON, DIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KALMAR DIGITAL SERVICES AKZEPTIERT, NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGT ODER DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KALMAR DIGITAL SERVICES NICHT ZUSTIMMT, DARF DIESE PERSON DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KALMAR DIGITAL SERVICES NICHT AKZEPTIEREN UND DEN DIENST NICHT NUTZEN.
Der Kunde und Kalmar jeweils eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“.
1. DEFINITIONEN
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die sich direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei befindet oder die eine Partei direkt oder indirekt besitzt oder kontrolliert oder die unter derselben direkten oder indirekten Eigentümerschaft oder Kontrolle wie eine Partei steht, solange diese Eigentümerschaft oder Kontrolle andauert.
„Vereinbarung“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kalmar Digital Services oder eine zwischen Kalmar (oder dessen benanntem Händler) und dem Kunden geschlossene schriftliche Vereinbarung über den Erwerb eines Abonnements des Dienstes von Kalmar durch den Kunden, welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kalmar Digital Services enthält.
„Kunde“ bezeichnet die juristische Person, sei es eine natürliche Person, eine Kapitalgesellschaft oder eine sonstige Rechtseinheit, die Partei einer schriftlichen Vereinbarung ist, um Zugang zum Dienst zu erhalten, oder, mangels einer schriftlichen Vereinbarung, die Partei, die ein Konto für den Dienst registriert.
„Kundeninhalte“ bezeichnet alle Informationen, Inhalte und/oder Materialien jeglicher Art, die vom Kunden und/oder seinen Nutzern in den Dienst hochgeladen oder eingegeben werden (wie Firmenname, Unternehmensvertreter, Benutzernamen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
„Datenschutzvorschriften“ bezeichnet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, „DSGVO“) sowie die jeweils geltenden Datenschutzgesetze nach dem für die Vereinbarung maßgeblichen Recht, die auf die Verarbeitung personenbezogener Daten anwendbar sind.
„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle derzeit bekannten oder künftig bestehenden (i) Rechte im Zusammenhang mit Urheberwerken, einschließlich Urheberrechten, Datenbankrechten, Halbleitertopographierechten und Urheberpersönlichkeitsrechten; (ii) Marken- oder Dienstleistungsmarkenrechte; (c) Geschäftsgeheimnisrechte; (d) Patente, Patentrechte und gewerbliche Schutzrechte; (e) Geschmacksmusterrechte, Designrechte und sonstige Eigentumsrechte jeder Art mit Ausnahme von Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsausstattungen und ähnlichen Rechten; und (f) Registrierungen, Anmeldungen, Erneuerungen, Verlängerungen oder Neuausfertigungen der vorgenannten Rechte, jeweils in jeder Rechtsordnung weltweit.
„Kalmar“ bezeichnet die juristische Person der Kalmar Corporation, die eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden über den Erwerb eines Abonnements des Dienstes von Kalmar abgeschlossen hat, oder, falls keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, Kalmar Finland Oy als Dienstleister.
„Kalmar-Technologie“ bezeichnet die Computersoftware (einschließlich Software von Drittanbietern), Computercode, Module, Skripte, Anwendungsprogrammierschnittstellen, Methoden, Vorlagen, Tools, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Techniken, Designs, Erfindungen, Drittanbieterdienste und sonstige materielle oder immaterielle Materialien, Informationen und Urheberwerke, die dem Dienst zugrunde liegen, Teil desselben sind oder anderweitig verwendet werden, um den Dienst bereitzustellen, sowie alle Aktualisierungen, Modifikationen, Verbesserungen und abgeleiteten Werke hiervon, zusammen mit allen daran bestehenden geistigen Eigentumsrechten.
„Statistische Daten“ bezeichnet Informationen und Daten, die durch den Betrieb des Dienstes und/oder das Konnektivitätsgerät erfasst oder daraus abgeleitet werden, wie in Abschnitt 9.10 näher definiert.
„Dienst“ bezeichnet alle digitalen Dienste der Marke Kalmar (einschließlich, aber nicht beschränkt auf MyKalmar, MyKalmar STORE, Kalmar Insight, Kalmar Inspector, Kalmar Driver Access, Kalmar Immobilisation, Geofence Speed Control) zusammen mit allen zugehörigen Merkmalen, Funktionalitäten und Aktualisierungen, die dem Kunden und seinen Nutzern von Kalmar von Zeit zu Zeit im Rahmen eines Abonnements, eines Bestellformulars oder einer Aktivierung innerhalb der Benutzeroberfläche des Dienstes zur Verfügung gestellt werden.
„Software“ bezeichnet alle Anwendungen, Plug-ins und sonstigen Formen von Software (einschließlich Software von Drittanbietern) sowie alle Verbesserungen, Aktualisierungen und Upgrades daran oder Versionen davon, die dem Kunden von (oder im Namen von) Kalmar bereitgestellt werden und die der Kunde verwenden darf, um auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen.
„Nutzer“ bezeichnet jede einzelne Person, die vom Kunden autorisiert wurde, im Namen des Kunden auf den Dienst zuzugreifen und diesen zu nutzen, und die über ein registriertes Benutzerkonto für den Dienst verfügt, das mit dem Konto des Kunden für den Dienst verknüpft ist. Der Kunde ist allein und uneingeschränkt verantwortlich und haftbar für die Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer in Bezug auf den Dienst, und alle Handlungen seiner Nutzer gelten für die Zwecke dieser Vereinbarung als Handlungen des Kunden.
2. RECHT ZUR NUTZUNG UND ZUM ZUGANG ZUM DIENST
2.1 Gewährung von Rechten. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Kalmar dem Kunden hiermit ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, beschränktes Recht und eine Lizenz, seinen benannten Nutzern zu gestatten, für die Laufzeit der Vereinbarung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen. Im Falle einer Vermietung der mit dem Dienst verbundenen Geräte kann der Kunde mit Zustimmung von Kalmar Zugang zum Dienst und das Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gewähren, wobei der Kunde für eine solche Nutzung verantwortlich bleibt.
3. INHALT DES DIENSTES UND ZUGEHÖRIGE EINSCHRÄNKUNGEN; ÄNDERUNGEN AM DIENST
3.1 Inhalt des Dienstes. Als Teil des Dienstes kann der Kunde Handlungsempfehlungen von Kalmar oder dessen verbundenen Unternehmen, Händlern oder Dienstleistern erhalten (beispielsweise Erinnerungen oder Empfehlungen für bevorstehende Reparatur- und Wartungsarbeiten, Aktionen zu Produkten oder Ersatzteile usw.). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass solche Empfehlungen rein informativer Natur sind und keine rechtliche oder technische Beratung oder Anweisung von Kalmar darstellen. Der Kunde entscheidet und ist letztlich verantwortlich für seine Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit seinen Geräten, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, ob Empfehlungen, die über den Dienst empfangen werden, befolgt werden, ob und wann Geräte repariert werden, ob Wartungsarbeiten durchgeführt werden und ob anderweitig auf Erinnerungen oder Empfehlungen reagiert wird, die über den Dienst empfangen werden. Zur Klarstellung: Reparatur- oder Wartungsarbeiten sind nicht in dieser Vereinbarung enthalten und bedürfen stets einer gesonderten Vereinbarung.
3.2 Für Kalmar Inspector: Auch wenn Kalmar Inspector Bepielfragen enthalten kann, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, den Inhalt zu überprüfen, zu modifizieren und zu ergänzen, um sicherzustellen, dass er präzise, vollständig und mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften vereinbar ist sowie für die Anwendung auf den Geräten des Kunden geeignet ist. Die von Kalmar bereitgestellten Beispielfragen dienen ausschließlich dazu, den Kunden bei der Erstellung von Fragen zu unterstützen, z. B. in Bezug auf Inspektion, Wartung, Arbeitsschutz und Sicherheit. KALMAR LEHNT AUSDRÜCKLICH JEDE VERANTWORTUNG UND HAFTUNG FÜR DIE RECHTSGÜLTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER ANGEMESSENHEIT DER VON KALMAR BEREITGESTELLTEN FRAGEN AB.
3.3. Für Kalmar Driver Access und Kalmar Immobilisation: Die Funktionen Immobilisation und Driver Access sind von der Konnektivität und der Unversehrtheit der Hardware abhängig. Diese Funktionen sollen das Flottenmanagement unterstützen und stellen weder ein Diebstahlschutzsystem noch eine Garantie gegen unbefugte Nutzung dar. KALMAR HAFTET NICHT FÜR DIEBSTAHL, VANDALISMUS ODER UNBEFUGTEN BETRIEB VON GERÄTEN, DIE AUS DER UMGEHUNG, DEM AUSFALL ODER DEM MISSBRAUCH DER MODULE DRIVER ACCESS ODER IMMOBILISATION ENTSTEHEN.
3.4. Für Geofence Speed Control: Die Funktion Geofence Speed Control ist streng als Fahrerassistenzsystem eingestuft und stellt kein sicherheitsrelevantes oder sicherheitsgarantiertes System dar. Sie dient der Unterstützung des Bedieners, ersetzt jedoch nicht die letztendliche Verantwortung des Bedieners für den sicheren Betrieb, das Situationsbewusstsein und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Einsatzort. Die Funktion nutzt automatisierte Verzögerung und Bremsung; der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die gesamte Ladung gesichert ist, die Bediener Rückhaltesysteme verwenden und die Betriebsabläufe plötzliche automatische Geschwindigkeitsreduzierungen berücksichtigen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Bediener darüber informiert sind, dass die Funktion Geofence Speed Control aktiviert ist, und den Gerätebedienern alle erforderlichen Schulungen bereitzustellen. KALMAR SCHLIESST JEDE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AN DEN GERÄTEN, DER LADUNG ODER SONSTIGE SACHSCHÄDEN ODER PERSONENSCHÄDEN AUS, DIE DURCH AUTOMATISIERTE VERZÖGERUNG ODER BREMSUNG ENTSTEHEN. Die kontinuierliche Funktionalität hängt von einem aktiven Abonnement, einer funktionierenden Internetverbindung zum Onboard-Gateway und einer ununterbrochenen internen Kommunikation zwischen dem Gateway und der Maschinensteuerung ab; BEI ABLAUF, KÜNDIGUNG ODER VERBINDUNGSAUSFALL KANN DAS SYSTEM STANDARDMÄSSIG IN EINEN DEAKTIVIERTEN ZUSTAND ÜBERGEHEN, UND KALMAR ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR DIE DARAUS RESULTIERENDE RÜCKKEHR ZUR VOLLEN LEISTUNG ODER DAS FEHLEN DER GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass Änderungen an Geofence-Bereichen oder Geschwindigkeitsparametern, die innerhalb der Benutzeroberfläche des Dienstes vorgenommen werden, nicht augenblicklich wirksam werden und von der Netzwerkverfügbarkeit sowie der Cloud-Synchronisationslatenz abhängen; KALMAR LEHNT JEGLICHE HAFTUNG FÜR VORFÄLLE, SCHÄDEN ODER DIE NICHTEINHALTUNG VON BETRIEBSVORSCHRIFTEN AB, DIE AUFTRETEN, BEVOR SOLCHE AKTUALISIERUNGEN ERFOLGREICH HERUNTERGELADEN UND VOM ONBOARD-GATEWAY BESTÄTIGT WURDEN.
3.5 Dienstverbesserung. Kalmar ist kontinuierlich bestrebt, den Dienst weiterzuentwickeln, zu verbessern und zu überwachen. Dementsprechend behält sich Kalmar das Recht vor, Änderungen an Inhalt, Design, Betriebsweise, technischen Spezifikationen, Systemen und sonstigen Funktionen oder Merkmalen des Dienstes vorzunehmen, die nach vernünftigem Ermessen von Kalmar die Gesamtleistung, Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität des Dienstes nicht beeinträchtigen, und zwar jederzeit und ohne vorherige Ankündigung (zusammen „Geringfügige Änderungen“). Falls Kalmar beabsichtigt, Änderungen umzusetzen, die nach vernünftigem Ermessen von Kalmar keine Geringfügigen Änderungen am Dienst darstellen, und falls die Änderung nach vernünftigem Ermessen von Kalmar wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Fähigkeit des Kunden hat, den Dienst gemäß der Vereinbarung zu nutzen, benachrichtigt Kalmar den Kunden über die Änderung. Wenn die Änderung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Fähigkeit des Kunden hat, den Dienst gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen, und der Kunde der Änderung nicht zustimmt, kann der Kunde diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an Kalmar (oder an den Händler, falls die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Händler besteht) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung mit Wirkung zum Ende des Kalendermonats kündigen, der unmittelbar auf den Kalendermonat folgt, in dem der Kunde Kalmar (oder dem Händler, falls die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Händler besteht) diese Mitteilung zukommen ließ.
3.6 Technische Voraussetzungen für den Insight-Dienst. Die Nutzung des Insight-Dienstes setzt voraus, dass die Geräte des Kunden mit einem Konnektivitätsgerät ausgestattet sind und dieses ordnungsgemäß aktiviert ist. Ein solches Konnektivitätsgerät wird unabhängig von dieser Vereinbarung angeboten und kann im Gerät des Kunden vorinstalliert sein (beim Kauf von Neugeräten und vorbehaltlich der Verfügbarkeit) oder als Nachrüstung angeboten werden (über Kalmar, dessen verbundene Unternehmen oder autorisierte Servicepartner oder Händler). Sämtliche Gewährleistungen und Verpflichtungen, falls vorhanden, in Bezug auf das Konnektivitätsgerät unterliegen den Standardgarantiebedingungen von Kalmar. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Zugang und die Nutzung des Dienstes durch den Kunden und seine Nutzer vom Zugang zu Telekommunikations- und Internetdiensten abhängen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle Telekommunikations- und Internetdienste sowie sonstige Hard- und Software zu beschaffen und aufrechtzuerhalten, die für den Zugriff auf den Dienst erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle damit verbundenen Kosten, Gebühren, Auslagen und Steuern jeglicher Art. Kalmar ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, verlorene Kommunikation oder sonstige Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus solchen Telekommunikations- oder Internetdiensten oder solcher Hard- oder Software ergeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von seinen Mitarbeitern für den Zugriff auf den Dienst verwendeten Geräte und Softwareprogramme (wie Tablets, Computer und Webbrowser) modern und ordnungsgemäß funktionsfähig sind.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Verantwortung des Kunden für Benutzerkonten. Der Kunde greift über seine Nutzer auf den Dienst zu und nutzt ihn. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Aktivitäten seiner Nutzer im Zusammenhang mit dem Zugang zu und der Nutzung des Dienstes. Der Kunde informiert alle Nutzer über ihre Pflichten aus der Vereinbarung und insbesondere über die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung des Dienstes. Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Benutzerkonten verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, alle Zugangsdaten für jedes Benutzerkonto sicher und vertraulich zu behandeln und keinem der Nutzer des Kunden zu gestatten, seine Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat Kalmar (oder den benannten Händler) unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf Zugangsdaten von Benutzerkonten oder bei Kenntnisnahme von tatsächlichem oder versuchtem unbefugtem Zugriff auf den Dienst in Verbindung mit Zugangsdaten von Benutzerkonten des Kunden zu informieren.
4.2 Erstellung und Regeln für Benutzerkonten. Um auf den Dienst zuzugreifen, muss der Kunde (und/oder sein(e) Nutzer) ein Konto erstellen und ein Passwort wählen und/oder Kalmar bestimmte begrenzte personenbezogene Daten des/der Nutzer(s) bereitstellen, wozu der Name und die E-Mail-Adresse des/der Nutzer(s) und/oder des Kunden gehören können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Kalmar genaue, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Für die Erstellung und Nutzung des Kontos gelten die folgenden Regeln: (i) Ein einzelner Nutzer darf zu keinem Zeitpunkt mehr als ein Konto besitzen und darf kein Konto unter Verwendung einer falschen Identität oder falscher Informationen oder im Namen einer anderen Person als seiner selbst erstellen; (ii) der Nutzer darf sein Konto ohne schriftliche Genehmigung von Kalmar nicht unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verkaufen, tauschen, verschenken oder anderweitig übertragen; jede solche Übertragung oder versuchte Übertragung ist unzulässig und nichtig; (iii) der Nutzer und der Kunde werden unter keinen Umständen versuchen, Anmeldedaten zu erlangen oder auf ein Konto zuzugreifen, das anderen Nutzern und/oder Kunden des Dienstes gehört; und (iv) Konten sind personengebunden und geteilte Konten sind nicht zulässig, es sei denn, dies wurde von Kalmar ausdrücklich genehmigt.
4.3 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf den Dienst nur für eigene rechtmäßige, interne geschäftliche Zwecke nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, unter keinen Umständen Folgendes zu tun (noch Dritten, einschließlich seinen Mitarbeitern oder Nutzern, dies zu gestatten):
(a) den Dienst vorsätzlich oder unvorsätzlich im Zusammenhang mit einer Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften zu nutzen oder Handlungen vorzunehmen, die die Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften fördern;
(b) jegliche Art von Angriffen auszuführen, zu unterstützen, zu fördern oder sich daran zu beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von Viren, Denial-of-Service-Angriffe auf den Dienst oder sonstige Versuche, den Dienst oder die Nutzung oder den Genuss des Dienstes durch andere Personen zu stören;
(c) zu versuchen, sich unbefugten Zugriff auf den Dienst, auf für andere registrierte Konten oder auf Computer oder Server zu verschaffen, die verwendet werden, um den Dienst bereitzustellen oder zu unterstützen, oder auf Umgebungen oder Netzwerke, die mit dem Dienst verbunden sind, und zwar auf andere Weise als über die von Kalmar bereitgestellte Benutzeroberfläche;
(d) unbefugte Verbindungen zum Dienst zu nutzen, zu ermöglichen, herzustellen oder aufrechtzuerhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Verbindungen zu nicht autorisierten Servern, die Teile des Dienstes emulieren oder zu emulieren versuchen; oder (ii) Verbindungen unter Verwendung von Programmen, Tools oder Software, die nicht ausdrücklich von Kalmar genehmigt wurden;
(e) nicht autorisierte Drittanbieter- oder sonstige Software zu verwenden, die Informationen aus dem oder über den Dienst oder während der Übertragung zum oder vom Dienst abgreift, abfängt, „schürft“ (mines) oder anderweitig sammelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, die Bereiche des RAM oder Ströme des Netzwerkverkehrs liest, die vom Dienst verwendet werden, um Informationen über den Dienst zu speichern. Kalmar kann nach eigenem und freiem Ermessen die Verwendung bestimmter Benutzeroberflächen von Drittanbietern gestatten;
(f) proprietäre Kommunikationsprotokolle, die von einem Client, einem Server oder dem Dienst verwendet werden, abzufangen, zu untersuchen oder anderweitig zu beobachten, sei es durch den Einsatz eines Netzwerkanalysators, Paket-Sniffers oder sonstiger Tools;
(g) den Dienst automatisiert zu nutzen oder Maßnahmen zu ergreifen, die die Infrastruktur des Dienstes (nach alleinigem Ermessen von Kalmar) unzumutbar oder unverhältnismäßig stark belasten oder belasten könnten;
(h) die Integrität oder Leistung des Dienstes oder Daten von Dritten zu stören oder zu beeinträchtigen;
(i) abgeleitete Dienste oder Produkte auf Basis des Dienstes zu erstellen;
(j) die Software, die den Dienst ausführt, oder Teile davon zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode davon abzuleiten (außer in dem Maße, in dem eine solche Einschränkung nach geltendem Recht unzulässig ist);
(k) den Dienst weiterzuverkaufen, zu vermieten, Zugang dazu zu gewähren oder ihn unbefugten Dritten zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wettbewerber von Kalmar;
(l) Benchmark-Tests oder sonstige Vergleiche des Dienstes mit anderer Software, anderen Diensten oder Materialien durchzuführen oder deren Ergebnisse zu veröffentlichen; oder
(m) Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Schutzrechtshinweise, Zeichen oder Kennzeichnungen, die auf oder innerhalb des Dienstes enthalten sind, zu entfernen, zu verschleiern oder zu verändern, oder Urheberbezeichnungen, rechtliche Hinweise oder sonstige Kennzeichnungen über den Ursprung oder die Quelle des Materials zu fälschen oder zu löschen;
(n) Systemhardware oder Kommunikationsverbindungen im Zusammenhang mit dem Geofence Speed Control-System (einschließlich interner Kommunikationsverbindungen oder Signalschleifen zwischen dem Gateway und der Maschinensteuerung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kalmar zu verändern, zu umgehen, zu manipulieren oder physisch zu trennen. Jede derartige Handlung stellt eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung dar, die Kalmar berechtigt, den Dienst mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und führt zum Erlöschen aller damit verbundenen Hardware- oder Serviceverpflichtungen.
Sollte eine unerwartete oder unsachgemäße Nutzung des Dienstes (z. B. außergewöhnliche Bandbreitennutzung; hochgeladene Inhalte, die Viren, Würmer, Spyware oder sonstige schädliche Inhalte enthalten; ohne Ankündigung durchgeführte Lasttests, Sicherheitsscans oder Penetrationstests usw.) zu einem Denial-of-Service in Bezug auf den Dienst führen, kann Kalmar den Dienst deaktivieren und/oder dem Kunden den Zugang verweigern, soweit dies zur Behebung des Problems erforderlich ist. Der Kunde ist für die Einhaltung der Bestimmungen der Vereinbarung durch seine Nutzer verantwortlich und haftet für deren Verstöße hiergegen. Verstößt der Kunde gegen diesen Abschnitt, kann Kalmar unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder billigkeitsrechtlicher Rechte und Rechtsbehelfe den gesamten Zugang zum Dienst sperren.
4.4 Eigentum an den mit dem Dienst verbundenen Geräten. Der Kunde hat Kalmar (oder dessen benanntem Händler) so bald wie möglich Folgendes zu melden: (i) den Verlust, die Rückgabe oder den Weiterverkauf von Geräten (einschließlich Angaben zum Nachfolgebesitzer), die Gegenstand des Dienstes sind, oder wenn solche Geräte vollständig abgeschrieben oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden, und (ii) festgestellte Fehler, Probleme oder Störungen im Dienst. Der Kunde verpflichtet sich ferner, den Nachfolgebesitzer darüber zu informieren, dass das Gerät mit einem Konnektivitätsgerät ausgestattet ist, das zum Zwecke der Datenübertragung mit dem Internet verbunden ist.
5. PFLICHTEN VON KALMAR
5.1 Sicherheitsvorkehrungen. Gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung trifft Kalmar angemessene Vorkehrungen zum Schutz kundenspezifischer Daten, einschließlich regelmäßiger Datensicherungen, Sicherheits- und Vorfallreaktionsprotokollen sowie der Überwachung von Anwendungen und Infrastruktur.
5.2 Aussetzung oder Einschränkung des Dienstes. Kalmar stellt dem Kunden und seinen Nutzern den Dienst auf nicht-exklusiver Basis über das Internet zur Verfügung. Kalmar hat das Recht, die Bereitstellung des Dienstes vorübergehend auszusetzen, wenn dies zur Gewährleistung der Kontinuität des Dienstes erforderlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Änderungen, allgemeine Installations-, Änderungs- oder Wartungsarbeiten an der technischen Umgebung, oder wenn Gesetze, Anordnungen, Richtlinien oder Stellungnahmen von Behörden solche Maßnahmen erfordern. Kalmar hat ferner das Recht, das Datenverkehrsvolumen im Kommunikationsnetz zu beschränken, die Verbindung zu trennen und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Netzwerkverkehr, die Datensicherheit oder die Verfügbarkeit zu gewährleisten. Die Bereitstellung des Dienstes kann auch Einschränkungen und Ungenauigkeiten unterliegen, die außerhalb der Kontrolle von Kalmar liegen und für die Kalmar nicht haftbar gemacht werden kann. Dies gilt unter anderem für die Verfügbarkeit von Mobilfunk-, Netzwerk- und Internetzugangsdiensten, die von Dritten bereitgestellt werden. Auch andere negative Umstände, wie etwa eine Netzwerküberlastung, können die Nutzung des Dienstes behindern. Kalmar bemüht sich sicherzustellen, dass eine solche Aussetzung oder Unterbrechung nicht unnötig lange andauert und die daraus resultierenden Nachteile auf ein Minimum beschränkt bleiben. Soweit durchführbar, benachrichtigt Kalmar den Kunden so bald wie vernünftigerweise möglich schriftlich über solche Aussetzungen. Die genannte Aussetzung oder Einschränkung gilt nicht als Mangel des Dienstes, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen oder sonstige Entschädigungen.
5.3 Benachrichtigung über Sicherheitsvorfälle. Wird Kalmar ein Sicherheitsvorfall oder eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, der bzw. die Kundendaten betrifft, die über den Dienst verarbeitet werden, oder der bzw. die die Erbringung des Dienstes durch Kalmar für den Kunden wesentlich beeinträchtigt, unternimmt Kalmar angemessene Anstrengungen, um innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls eine erste Benachrichtigung bereitzustellen, gefolgt von weiteren Informationen, sobald diese verfügbar sind. Diese Benachrichtigung stellt lediglich eine kommerzielle Verpflichtung dar; sie begründet keine Garantie, unterliegt Abschnitt 11 und ist getrennt von etwaigen gesetzlichen Verpflichtungen zu betrachten, die Kalmar gegenüber Regulierungsbehörden (einschließlich nach dem EU Cyber Resilience Act) oder gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden oder betroffenen Personen (einschließlich nach der DSGVO) treffen kann, und erweitert diese nicht.
5.4 Benachrichtigungskontakte. Kalmar nimmt Benachrichtigungen gemäß Abschnitt 5.3 unter Verwendung der Kontaktdaten vor, die dem Konto des Kunden und seinen autorisierten Insight-Nutzern zugeordnet sind, wie im Customer-Relationship-Management-System von Kalmar hinterlegt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Kontaktdaten korrekt und auf dem neuesten Stand zu halten, einschließlich der Registrierung dedizierter Sicherheits- oder Vorfall-Postfächer, die Kalmar nutzen soll. Kalmar ist nicht verpflichtet, Benachrichtigungen an andere als die über den Dienst verwalteten Adressen oder Kanäle zu übermitteln.
6. ZAHLUNG: Gilt nur für Kalmar Insight und Kalmar Inspector Service
6.1 Gebühren und Zahlungsbedingungen. Der Kunde zahlt an Kalmar (oder den benannten Händler) die von den Parteien (oder dem Händler und dem Kunden) in der Vereinbarung vereinbarten Gebühren für den Kalmar Insight oder Kalmar Inspector Service. Das Zahlungsziel für alle Gebühren beträgt 30 Tage ab dem Datum der Rechnungsstellung durch Kalmar (oder dessen benannten Händler). Die gesetzliche Mehrwertsteuer (sofern anwendbar) wird den Gebühren gemäß der jeweils geltenden Gesetzgebung hinzugerechnet.
6.2 Steuern und Abgaben. Alle Gebühren und Preise verstehen sich zuzüglich aller Steuern, Zölle oder sonstiger Abgaben jeglicher Art auf den Kalmar Insight oder Kalmar Inspector Service nach den Gesetzen des Bestimmungslandes, die direkt vom Kunden zu zahlen sind. Falls Kalmar (oder dessen benannter Händler) verpflichtet ist, solche Steuern, Zölle oder Abgaben zu zahlen oder einzuziehen, sind diese Beträge vom Kunden zusätzlich zu den Gebühren zu entrichten.
6.3 Zahlungsverzug. Ab dem ersten Tag, an dem vom Kunden geschuldete Gebühren überfällig sind, kann Kalmar den Zugang des Kunden zum Dienst aussetzen, bis alle überfälligen Gebühren bezahlt sind. Jeder vom Kunden bei Fälligkeit nicht gezahlte Betrag wird ab dem Fälligkeitstag bis zur Zahlung mit folgendem Zinssatz verzinst: (i) wie in der Vereinbarung angegeben; (ii) 10 % des ausstehenden Saldos pro Jahr; oder (iii) dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Solche Verzugszinsen sind ohne vorherige Mahnung automatisch fällig. Soweit nach geltendem Recht zulässig, führt jeder Zahlungsverzug dazu, dass der Schuldner verpflichtet ist, neben den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 Euro (oder den entsprechenden Betrag in der vereinbarten Währung, berechnet nach dem offiziellen Wechselkurs am Tag der Rechnung) zur Deckung der Beitreibungskosten zu zahlen. Eine ergänzende Entschädigung kann von Kalmar gegen Vorlage entsprechender Nachweise geltend gemacht werden, wenn die Beitreibungskosten höher als 40 Euro sind (oder der entsprechende Betrag in der vereinbarten Währung, berechnet nach dem offiziellen Wechselkurs am Tag der Rechnung).
6.4 Gebührenänderung. Die Gebühren können von Kalmar (oder seinem benannten Händler) einmal alle 12 Monate überprüft werden. Im Falle einer Gebührenerhöhung kann der Kunde die Vereinbarung innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung (die in Form einer Rechnung erfolgen kann) mit Wirkung zu dem Datum kündigen, an dem die Erhöhung in Kraft tritt. Darüber hinaus hat Kalmar (oder sein benannter Händler) das Recht, die Gebühren anzupassen, falls zusätzliche Geräte in die Vereinbarung aufgenommen werden und neue Funktionen, Benutzerkonten, Konfigurationen, Add-ons oder ähnliche Elemente zum Dienst hinzugefügt werden. Angepasste Gebühren treten an dem Tag in Kraft, an dem zusätzliche Geräte oder neue Funktionen, Benutzerkonten, Konfigurationen, Add-ons oder ähnliche Elemente zum Dienst hinzugefügt werden.
7. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
7.1 Geistige Eigentumsrechte von Kalmar. Der Dienst, einschließlich der gesamten Kalmar-Technologie und Kalmar-Inhalte, ist und bleibt das alleinige Eigentum von Kalmar, seinen verbundenen Unternehmen oder den jeweiligen dritten Rechteinhabern. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten Rechte und Lizenzen sind alle Rechte an den vorgenannten Elementen Kalmar vorbehalten. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dem Kunden das Recht eingeräumt wird, eine Kopie der dem Dienst zugrundeliegenden Software oder einer sonstigen Kalmar-Technologie in Objektcode- oder Quellcodeform zu erhalten. Der Name und das Logo von Kalmar sowie alle Produkt- und Dienstleistungsbezeichnungen von Kalmar, einschließlich des Namens des Dienstes und aller damit verbundenen Produkte oder Dienstleistungen, sind Marken von Kalmar, seinen verbundenen Unternehmen oder seinen Lizenzgebern, und in dieser Vereinbarung wird kein Recht oder keine Lizenz zu deren Nutzung gewährt.
7.2 Kundeninhalte und Lizenz für Kalmar. Alle Kundeninhalte bleiben das alleinige Eigentum des Kunden bzw. seines jeweiligen rechtmäßigen Eigentümers. Der Kunde gewährt Kalmar und seinen verbundenen Unternehmen hiermit eine gebührenfreie, weltweite, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Kombination mit anderen Informationen (wie den Statistischen Daten), Ausführung, zum Hosting, zur Speicherung, Verarbeitung, Umformatierung und Anzeige der Kundeninhalte für die Zwecke der Bereitstellung (und Weiterentwicklung) des Dienstes für den Kunden und seine Nutzer im Rahmen dieser Vereinbarung sowie für die Zwecke der Entwicklung und Bereitstellung sonstiger Produkte, Dienstleistungen und Lösungen von Kalmar sowie für Vertriebs-, Marketing- und sonstige geschäftliche und/oder betriebliche Zwecke sowie zur Einhaltung von Vorschriften, Garantie- und Vertragsbedingungen und für vorausschauende Wartung und Diagnose während und nach der Laufzeit der Vereinbarung. Kalmar darf die Kundeninhalte an verbundene Unternehmen, Händler, Subunternehmer und Dienstleister von Kalmar für die oben beschriebenen Zwecke weitergeben.
7.3 Vorschläge. Kalmar erhält eine gebührenfreie, weltweite, unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Integration aller Vorschläge, Ideen, Erweiterungsanfragen, Rückmeldungen, Empfehlungen oder sonstigen Informationen in den Dienst, die vom Kunden oder seinen Nutzern bezüglich des Betriebs oder Inhalts des Dienstes bereitgestellt werden.
8. VERTRAULICHKEIT UND DATENNUTZUNG
8.1 Vorbehaltlich des Rechts von Kalmar zur Nutzung von Kundeninhalten und Statistischen Daten gemäß dieser Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, alle Materialien und Informationen vertraulich zu behandeln, die sie von der anderen Partei erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach verständiger Würdigung als vertraulich anzusehen sind, und die Parteien verpflichten sich, solche Materialien oder Informationen für keine anderen Zwecke als für die Zwecke der Vereinbarung zwischen den Parteien zu verwenden. Darüber hinaus trifft Kalmar administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Integrität vertraulicher Informationen des Kunden. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen unter anderem Maßnahmen, um den Zugriff, die Nutzung, die Änderung oder die Offenlegung vertraulicher Informationen durch Personal von Kalmar zu verhindern, es sei denn, dies geschieht (a) zur Bereitstellung, Entwicklung und Verbesserung des Dienstes und zur Verhinderung oder Behebung von Service- oder technischen Problemen, oder (b) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.
8.2 Vorbehaltlich des Rechts von Kalmar zur Nutzung von Servicedaten und Statistischen Daten gemäß dieser Vereinbarung stellt eine Partei nach Beendigung der Vereinbarung oder dann, wenn sie die betreffenden Informationen oder Materialien für die Zwecke der Vereinbarung nicht mehr benötigt, die Nutzung der von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen oder Materialien unverzüglich ein und gibt das betreffende Material einschließlich aller Kopien auf Verlangen der anderen Partei zurück oder vernichtet es. Kalmar ist jedoch berechtigt, das im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Dienstes gelieferte und erstellte Material gemäß seiner Aufbewahrungspraxis und unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsverpflichtungen zu speichern. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, Kopien aufzubewahren, soweit dies gesetzlich oder aufgrund behördlicher Anordnungen erforderlich ist.
8.3 Die in diesem Abschnitt festgelegten Rechte und Pflichten bleiben auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung zwischen den Parteien bestehen.
9. DATENSCHUTZ UND PERSONENBEZOGENE DATEN; STATISTISCHE DATEN
9.1 Für die Zwecke dieser Klausel haben die Begriffe „Verarbeitung“, „betroffene Person“, „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“ und „personenbezogene Daten“ die Bedeutung, die ihnen in den geltenden Datenschutzbestimmungen zugewiesen wird.
9.2 Kalmar wird sicherstellen, dass seine Mitarbeiter (einschließlich der Mitarbeiter seiner Subunternehmer), die mit personenbezogenen Daten umgehen, während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung alle Registrierungen und Meldungen einholen und aufrechterhalten, zu deren Einholung und Aufrechterhaltung sie gemäß den Datenschutzbestimmungen verpflichtet sind, die Kalmar zur Erbringung der Dienstleistung einhalten muss.
9.3 Beide Parteien haben ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß den Datenschutzbestimmungen, soweit anwendbar, einzuhalten.
9.4 Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung benötigt Kalmar als Anbieter der Dienstleistung Zugriff auf die Kundeninhalte und statistischen Daten sowie deren Nutzung. Diese Daten können sich sowohl auf den Kunden als auch – aus Sicht des Kunden – auf den jeweiligen Betreiber der Ausrüstung beziehen. Sofern und soweit die im Rahmen des Dienstes verwendeten Kundeninhalte oder statistischen Daten personenbezogene Daten enthalten, ist der Kunde der Verantwortliche. Kalmar verarbeitet diese personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden zum Zweck der Erbringung des Dienstes und gilt somit in Bezug auf diese personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten der von Kalmar im Auftrag des Kunden durchgeführten Verarbeitungsvorgänge sind in der Abonnementvereinbarung enthalten.
9.5 Der Kunde hat als Verantwortlicher:
(a) Kalmar, soweit dies vom Kunden als notwendig erachtet wird, dokumentierte Anweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu erteilen, wobei diese Anweisungen den Datenschutzbestimmungen entsprechen müssen;
(b) das Recht und die Pflicht, den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten festzulegen;
(c) zu versichern, dass alle betroffenen Personen, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, gemäß den Datenschutzbestimmungen über die Verarbeitung informiert wurden, damit Kalmar die hierin vorgesehene Verarbeitung durchführen kann;
(d) zu versichern, dass der Kunde, sofern er im Rahmen dieser Vereinbarung seine verbundenen Unternehmen oder Dritte vertritt, über die rechtlichen Grundlagen verfügt, diese Vereinbarung mit Kalmar abzuschließen und Kalmar zu gestatten, die personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verarbeiten; und
(e) zu bestätigen, dass: (i) die im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegte Verarbeitung den Anforderungen des Kunden entspricht, unter anderem hinsichtlich der vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen, und (ii) er Kalmar die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat, damit Kalmar die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen durchführen kann.
9.6 Wenn Kalmar in der Eigenschaft eines Auftragsverarbeiters tätig ist, hat Kalmar (und hat nach besten Kräften sicherzustellen, dass jeder relevante Unterauftragsverarbeiter):
(a) die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Nutzer gemäß den dokumentierten und angemessenen Anweisungen des Kunden zu verarbeiten;
(b) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten vor unbefugter und unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor versehentlichem Verlust, Veränderung, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen;
(c) die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Nutzer gemäß den angemessenen schriftlichen Anweisungen des Kunden zu verarbeiten, die dieser im Voraus mitgeteilt hat;
(d) den Kunden bei der Gewährleistung der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Kalmar zur Verfügung stehenden Informationen zu unterstützen;
(e) nach Wahl des Kunden alle personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Nutzer nach Beendigung der Erbringung der mit der Verarbeitung verbundenen Dienstleistungen zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen, sofern nicht das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats die Speicherung der personenbezogenen Daten vorschreibt; und
(f) dem Kunden alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Datenschutzvorschriften, die für einen Auftragsverarbeiter unmittelbar gelten, angemessen nachzuweisen, und an Audits, einschließlich Inspektionen, mitzuwirken, die vom Verantwortlichen oder einem anderen vom Verantwortlichen beauftragten Prüfer durchgeführt werden.
Kalmar ist berechtigt, alle Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die durch die Unterstützung des Kunden gemäß den vorstehenden Ziffern 9.6 (a) und (d) – (f) entstehen.
9.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Kalmar die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dieser Vereinbarung an Unterauftragsverarbeiter weitervergeben darf, vorausgesetzt, Kalmar stellt sicher, dass mit jedem Unterauftragsverarbeiter angemessene Datenschutzvereinbarungen bestehen, um die Anforderungen der Datenschutzverordnungen zu erfüllen. Kalmar hat den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzunahme oder des Austauschs anderer Auftragsverarbeiter zu informieren.
9.8 Sofern die Standardvertragsklauseln („SCC“) der Europäischen Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zwischen dem Kunden und Kalmar oder dem jeweiligen Unterauftragsverarbeiter von Kalmar vereinbart wurden, erklärt sich der Kunde (oder gegebenenfalls ein bevollmächtigtes verbundenes Unternehmen des Kunden) damit einverstanden: (a) stimmt zu, dass Kalmar oder gegebenenfalls der Unterauftragsverarbeiter von Kalmar die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der SCC untervergeben darf; und (b) erkennt an, dass dies die vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden (oder des jeweiligen bevollmächtigten verbundenen Unternehmens des Kunden) im Sinne der SCC darstellt. Darüber hinaus gewährleistet Kalmar angemessene Schutzmaßnahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
9.9 Zur Vermeidung von Zweifeln gelten die Abschnitte 9.4 bis 9.7 nur, wenn Kalmar in der Rolle eines Auftragsverarbeiters tätig ist und personenbezogene Daten verarbeitet werden. Soweit möglich und durchführbar, ist Kalmar bestrebt, alle Kundendaten zu anonymisieren, sodass sie keine personenbezogenen Daten mehr darstellen.
9.10 Statistische Daten. Unbeschadet der in der Vereinbarung festgelegten Vertraulichkeitsrechte und des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum haben Kalmar und seine verbundenen Unternehmen während der Laufzeit der Vereinbarung und nach deren Ablauf das unbefristete Recht, alle Informationen und Daten zu nutzen, die durch den Betrieb des Dienstes erhoben oder daraus abgeleitet wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über Effizienz, Verfügbarkeit, Ausfallzeiten, Betrieb, Betriebsumgebung, Bewegung, Zustand, Anmeldung, Standort und ähnliche Informationen („Statistische Daten“), und keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie Kalmar oder seine verbundenen Unternehmen daran hindert, die statistischen Daten zur Optimierung des Dienstes oder damit verbundener Geräte oder Dienstleistungen oder für interne geschäftliche und/oder betriebliche Zwecke von Kalmar oder seinen verbundenen Unternehmen zu nutzen, vorausgesetzt, dass Kalmar keine statistischen Daten an Dritte (mit Ausnahme der verbundenen Unternehmen, Subunternehmer und Dienstleister von Kalmar) weitergibt, , die die Identität des Kunden, der Nutzer des Kunden oder vertrauliche Informationen des Kunden offenlegen. Zur Klarstellung: Falls statistische Daten personenbezogene Daten enthalten, verarbeitet Kalmar diese statistischen Daten in der Rolle des Verantwortlichen, indem Kalmar über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten entscheidet. Weitere Informationen darüber, wie Kalmar personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet, einschließlich Angaben dazu, wie lange und zu welchen Zwecken Kalmar personenbezogene Daten verarbeitet, finden Sie unter https://www.kalmarglobal.com/privacy-statement/.
Die Parteien vereinbaren die Bedingungen hinsichtlich der Nutzung und des Zugriffs auf Daten aus verbundenen Produkten und damit verbundenen Diensten, die durch das Datengesetz (EU 2023/2854) geregelt sind, im Datenanhang, der unter https://www.kalmarglobal.com/legal-notice/eu-data-act verfügbar ist. Die Parteien vereinbaren ferner, dass dieser Datenanhang integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er den Datenanhang gelesen und verstanden hat, und die Parteien vereinbaren, dass dessen Bestimmungen als Vertragsbedingungen verbindlich und durchsetzbar sind.
10. GEWÄHRLEISTUNGEN
10.1 Gewährleistung des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass:
(a) er über die volle Befugnis und Vollmacht verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen, die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu gewähren und die in dieser Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen;
(b) er Eigentümer der unter die Vereinbarung und den Dienst fallenden Geräte ist oder anderweitig das Recht hat, diese zu kontrollieren;
(c) er bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis vorgehen wird;
(d) er unterliegt keinen Wirtschaftssanktionen, Handelssanktionen oder Exportkontrollen der USA, der EU oder des Vereinigten Königreichs oder anderer Länder und hat seinen Sitz oder ist nicht in einem Land ansässig, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von der US-Regierung als „Terrorismus unterstützendes“ Land eingestuft wurde; und
(e) er ist nicht auf einer Liste der EU, des Vereinigten Königreichs oder der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien aufgeführt.
10.2 Gewährleistung von Kalmar. Kalmar gewährleistet, dass:
(f) es über die volle Befugnis und Vollmacht verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen, die darin gewährten Rechte zu gewähren und die darin übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen; und
(g) es bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis vorgehen wird.
10.3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT 10 FESTGELEGTEN BEGRENZTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN WIRD DER DIENST „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND KALMAR SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER ANDERWEITIG. KALMAR SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMSRECHTS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, DIE SICH AUS DEM HANDELSBRAUCH, DER GEBRÄUCHLICHKEIT ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. KALMAR ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART DAFÜR, DASS DER DIENST DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT, UNTERBRECHUNGSFREI FUNKTIONIERT, EIN BEZOGENES ERGEBNIS ERZIELT, MIT DER SOFTWARE, Systemen oder dem Dienst kompatibel ist oder mit diesen zusammenarbeitet, sicher, genau, vollständig, frei von schädlichem Code oder fehlerfrei ist oder dass etwaige Fehler oder Mängel behoben werden können oder werden.
KALMAR KANN AUCH ZUGANG ZU EINEM FRAGE-TOOL INNERHALB DES KALMAR-INSPECTOR-MODULS BEREITSTELLEN, UM DIE INTERNEN BEWERTUNGEN DES KUNDEN IN BEZUG AUF INSPEKTION, WARTUNG, ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT ZU UNTERSTÜTZEN. ALLE BEISPIELFRAGEN DIENEN NUR ZUR ALLGEMEINEN INFORMATION. DER KUNDE IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR DIE PRÜFUNG, ANPASSUNG UND VALIDIERUNG DER FRAGEN, UM DIE EINHALTUNG GELTENDER GESETZE UND INTERNER ANFORDERUNGEN SICHERZUSTELLEN. KALMAR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGEN UND VERANTWORTUNGEN FÜR DIE RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER ZUVERLÄSSIGKEIT DIESES DIENSTES SOWIE FÜR ALLE FOLGEN, DIE SICH AUS SEINER NUTZUNG ERGEBEN, AB.
DAS FAHRERZUGANGSMODUL IST EIN AUTORISIERUNGSTOOL UND ÜBERPRÜFT NICHT DEN PHYSISCHEN ZUSTAND, DIE ZERTIFIZIERUNG ODER DIE FÄHIGKEITEN DES BEDIENERS ZUM ZEITPUNKT DES ZUGRIFFS. KALMAR HAFTET WEDER FÜR UNFÄLLE, SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN, DIE SICH AUS DEM BETRIEB VON GERÄTEN DURCH EINEN BENUTZER ERGEBEN, DER SICH ÜBER DAS DRIVER ACCESS MODULE ERFOLGREICH AUTHENTIFIZIERT HAT, NOCH FÜR DIE HANDLUNGEN UNBEFUGTER PERSONEN, DIE IN DEN BESITZ DES RFID-TAGS ODER DER ZUGANGSDATEN EINES BENUTZERS GELANGEN.
DIE GEOFENCE-GESCHWINDIGKEITSKONTROLLFUNKTION BERUHT AUF GPS UND NETZWERKVERBINDUNG. KALMAR ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS GESCHWINDIGKEITSGRENZEN AUFGRUND VON SIGNALABWEICHUNGEN ODER UMWELTFAKTOREN GENAU AN DEN PHYSISCHEN GRENZEN AUSGELÖST WERDEN. KALMAR LEHNT JEGLICHE HAFTUNG FÜR BETRIEBLICHE AUSWIRKUNGEN, UNFÄLLE ODER VERSTÖSSE GEGEN BETRIEBSRICHTLINIEN AB, DIE AUS SYSTEMFEHLERZUSTÄNDEN ENTSTEHEN, EINSCHLIEßLICH „FAIL-SAFE“- (BEIBEHALTUNG DER GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG BEI GPS-AUSFALL) ODER „FAIL-OPEN“- (SOFORTIGE RÜCKKEHR ZUR VOLLEN LEISTUNG BEI VERLUST DES HEARTBEATS). DIE FUNKTIONALITÄT HÄNGT VON DEN HARDWARE-FÄHIGKEITEN AB; KALMAR ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR FÜR DIE DURCHSETZUNG VON GESCHWINDIGKEITSGRENZEN UNTERHALB DER HARDWARE-SCHWELLWERTE DER GERÄTE. BEI BESTIMMTEN ÄLTEREN ODER NICHT INTEGRIERTEN KONFIGURATIONEN KÖNNEN ECHTZEIT-BENACHRICHTIGUNGEN ODER WARNMELDUNGEN ÜBER DIE MENSCH-MASCHINE-SCHNITTSTELLE (HMI) FEHLEN ODER EINGESCHRÄNKT SEIN; DAS FEHLEN SOLCHER RÜCKMELDUNGEN STELLT EINE BETRIEBLICHE EINSCHRÄNKUNG UND KEINEN SYSTEMFEHLER DAR, UND DER KUNDE ÜBERNIMMT IN SOLCHEN FÄLLEN DIE VOLLSTÄNDIGE VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHULUNG DES BEDIENERS.
11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR INDIREKTE UND FOLGESCHÄDEN ODER -VERLUSTE, GESAMTHAFTUNGSGRENZE
11.1 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT KALMAR GESAMTHAFTUNG GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER SEINEN NUTZERN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SPEZIFISCHEN DIENSTLEISTUNG ERGIBT, DIE ANLASS ZUR HAFTUNG GIBT, DEN BERECHNETEN MONATLICHEN BETRAG FÜR DIESE SPEZIFISCHE DIENSTLEISTUNG, VERMEHRT UM ZWÖLF (12), NICHT ÜBERSCHREITEN.
11.2 Ausschluss von indirekten Schäden und Folgeschäden. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET KALMAR IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN KEINEM FALL – WEDER AUS VERTRAG, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) NOCH AUS ANDEREN GRÜNDEN – FÜR PRODUKTIONSVERLUSTE, KAPITALKOSTEN, den Verlust tatsächlicher oder erwarteter Gewinne (einschließlich entgangener Gewinne aus Verträgen), den Verlust erwarteter Einsparungen, Nutzungsausfall, den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Datenverlust, Reputationsverlust oder Schaden am Firmenwert, erhöhte Kosten für die Nutzung der Ausrüstung oder Anlage, den Verlust von Verträgen oder für indirekte, zufällige, besondere, Straf- oder Folgeschäden oder -verluste. DARÜBER HINAUS ERKENNT DER KUNDE AN, DASS DER KUNDE UND SEINE NUTZER DAS RISIKO DER KOMMERZIELLEN VERWERTUNG DES DIENSTES UND DER DURCH DIE NUTZUNG DES DIENSTES ERZIELTEN VORTEILE TRAGEN, UND DER KUNDE TRÄGT DAHER ALLE RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN DURCH DEN DIENST GENUTZTEN ODER VON DIESEM BEZOGENEN INFORMATIONEN.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für eine Haftung, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wird oder daraus entsteht, sowie für Tod oder Körperverletzung. In einigen Bundesstaaten oder Ländern ist der Ausschluss bestimmter Gewährleistungen oder die oben beschriebenen Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nicht zulässig. Daher gelten diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse möglicherweise nicht für einen Kunden und dessen Nutzer, die in einem dieser Bundesstaaten oder Länder ansässig sind; ansonsten gelten sie jedoch im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang.
12. EXPORTKONTROLLE
12.1 Exportkontrolle. Der Dienst, seine Inhalte und daraus abgeleitete Werke können den Exportgesetzen und -vorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und/oder anderer Rechtsordnungen unterliegen, die den Zugang oder die Nutzung durch (i) Staatsangehörige bestimmter Länder oder Gruppen, gegen die die Vereinigten Staaten und/oder die Europäische Union Sanktionen verhängt haben (einschließlich Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien und Sudan), (ii) „Specially Designated Nationals“ sowie (iii) andere gesperrte Personen, die auf der „Denied Parties List“ aufgeführt sind.
12.2 Zusicherung des Kunden. Der Kunde versichert, dass der Kunde, seine Nutzer oder jede unter der Registrierung des Kunden stehende Person, die versucht, auf den Dienst zuzugreifen oder diesen zu nutzen:
(a) kein Staatsangehöriger eines solchen sanktionierten Landes oder einer solchen Gruppe und kein „Specially Designated National“ ist;
(b) nicht auf einer „Denied Parties List“ der US-Regierung aufgeführt ist;
(c) nicht von der Teilnahme an Exportgeschäften der USA und/oder der EU ausgeschlossen wurde;
(d) dass eine solche Nutzung nicht eingeschränkt ist; und
(e) dass der Kunde als autorisierter Nutzer einer solchen Person keine Zugangsdaten offengelegt oder Zugang gewährt hat, damit diese den Dienst unter der Registrierung des Kunden nutzen kann. Der Kunde haftet in vollem Umfang nach geltendem Recht für jegliche Verstöße gegen diesen Abschnitt 12.
13. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
13.1 Vertragslaufzeit. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, tritt der Vertrag am Tag der Unterzeichnung oder einer anderen Form der Annahme des Vertrags in Kraft und bleibt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten in Kraft; er verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht gemäß diesem Abschnitt 13 gekündigt wird.
13.2 Kündigung. Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit kündigen. Der Kunde erkennt an, dass es Kalmar gestattet ist, nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Benachrichtigung des Kunden den Zugang und die Sichtbarkeit des Kunden auf die mit dem Dienst verbundenen Geräte zu sperren, falls Kalmar darüber informiert wird oder Kenntnis davon erlangt, dass die verbundenen Geräte weiterverkauft oder anderweitig an einen anderen Nutzer übertragen werden.
13.3 Vertragsverletzung. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei (i) wesentlich gegen die Vertragsbedingungen verstößt (wobei dies unter anderem die Nichtzahlung der Servicegebühren durch den Kunden) und nicht in der Lage ist, den Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung der anderen Partei zu beheben, oder (ii) für insolvent erklärt wird, in Liquidation geht oder auf andere Weise ihre Zahlungen einstellt, mit der Ausnahme, dass eine Zahlungseinstellung oder die Aussetzung des Dienstes im Falle einer strittigen Zahlungsverpflichtung oder anderer Streitigkeiten keiner der Parteien das Recht einräumt, den Vertrag wie oben beschrieben aus wichtigem Grund zu kündigen.
13.4 Gesetzesverstöße. Kalmar ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, sofern (i) sich Handels-, Export-, Import- oder Embargogesetze, Vorschriften, Sanktionen, Beschränkungen oder Richtlinien ändern; oder (ii) der Kunde oder seine Nutzer gegen internationale oder lokale Gesetze, Vorschriften oder Übereinkommen verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, Exportkontrollvorschriften, den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act, den britischen Bribery Act und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, und Kalmar nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass eine solche Änderung oder ein solcher Verstoß in irgendeiner Weise seine Fähigkeit oder die Zulässigkeit beeinträchtigt, den Dienst weiterhin für den Kunden oder dessen Nutzer bereitzustellen.
13.5 Gebühren vor der Kündigung. Die Kündigung des Vertrags durch eine der Parteien gemäß diesem Abschnitt berührt nicht das Recht von Kalmar (oder seines benannten Händlers), alle Gebühren und sonstigen Zahlungen in Rechnung zu stellen, die vor dem Datum der Kündigung des Vertrags für den gemäß den Vertragsbedingungen erbrachten Dienst entstanden sind.
13.6 Kundenspezifische Daten. Sofern nicht durch anwendbares zwingendes Recht anders vorgeschrieben, ist Kalmar nicht verpflichtet, kundenspezifische Daten zu entfernen, zu löschen, zu exportieren oder zu übertragen, es sei denn, die Parteien haben gegen eine gesonderte Gebühr etwas anderes vereinbart.
14. VORSCHRIFTEN DES LOKALEN RECHTS
14.1 Vorschriften des lokalen Rechts: Deutschland.
In Bezug auf Kunden mit Sitz in Deutschland wird Abschnitt 11 durch folgenden Wortlaut ersetzt:
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR KUNDEN MIT SITZ IN DEUTSCHLAND
Unbeschränkte Haftung. Die Parteien haften gegenseitig unbeschränkt (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) im Rahmen einer von der jeweiligen Partei übernommenen Garantie, (c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, (d) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (e) nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
Haftung bei Verletzung wesentlicher Pflichten. Werden wesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt und ist dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder werden Pflichten leicht fahrlässig verletzt, deren Erfüllung eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags darstellt, so ist die Haftung der Parteien auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist jegliche Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Haftungshöchstbetrag. Sofern die Parteien nicht gemäß dem vorstehenden Abschnitt „Unbeschränkte Haftung“ haften, darf die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit all ihren verbundenen Unternehmen, die sich aus diesem Vertrag ergibt oder damit in Zusammenhang steht, in keinem Fall den Gesamtbetrag übersteigen, den der Kunde im Rahmen dieses Vertrags für die Dienstleistung gezahlt hat, die Anlass zur Haftung gab, und zwar in den zwölf (12) Monaten vor dem ersten Vorfall, aus dem sich die Haftung ergab. Die vorstehende Beschränkung schränkt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ein.
Geltungsbereich. Mit Ausnahme der Haftung gemäß dem Abschnitt „Unbegrenzte Haftung“ gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund, einschließlich deliktischer Schadensersatzansprüche. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle von Schadensersatzansprüchen einer Partei gegen Mitarbeiter, Beauftragte oder Organe der jeweils anderen Partei.
15. TESTVERSION UND BETA-DIENST
15.1 Testversion. Haben die Parteien eine Testphase vereinbart, während der Kalmar dem Kunden den Dienst kostenlos zur Verfügung stellen kann, so kann die Bereitstellung des Dienstes jederzeit von Kalmar beendet werden. Während der Testphase wird der Dienst „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Im Falle einer vereinbarten Testphase ist der Kunde zu jedem Zeitpunkt während der vereinbarten Testphase berechtigt, den Vertrag aus freien Gründen zu kündigen.
15.2 Beta-Dienst. Der Kunde erkennt an, dass Kalmar nach eigenem Ermessen Beta-Versionen des Dienstes oder eines Teils davon anbieten oder zur Verfügung stellen kann. Solche Beta-Versionen können unter anderem zusätzliche Funktionen, Änderungen an bestehenden Funktionen oder Dienstkomponenten, Erweiterungen oder sonstige Änderungen am Dienst enthalten („Beta-Dienst“). Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung gilt: (a) Der Kunde kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Beta-Dienst zu nutzen; (b) der Beta-Dienst wird möglicherweise nicht unterstützt und kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden; (c) der Beta-Dienst ist möglicherweise nicht so zuverlässig oder verfügbar wie der Dienst; (d) Der Beta-Dienst wurde nicht denselben Sicherheitsmaßnahmen und Prüfungen unterzogen wie der Dienst; und (e) DER KUNDE NUTZT DEN BETA-DIENST AUF EIGENE GEFAHR, UND KALMAR ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETA-DIENST ERGIBT.
16. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
16.1 Anwendbares Recht. Falls der Kunde und Kalmar denselben Sitz haben, unterliegt der Vertrag den Gesetzen dieses Landes und wird nach diesen geschlossen. In allen anderen Fällen unterliegt der Vertrag finnischem Recht.
16.2 Beilegung von Streitigkeiten. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder der Erfüllung des Vertrags ergeben, sollen zunächst durch Verhandlungen beigelegt werden. Wenn die Parteien im Wege der Verhandlungen keine Einigung erzielen, wird die Streitigkeit endgültig in englischer Sprache im Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen nach dieser Schiedsordnung bestellten Schiedsrichter entschieden. Ort und Sitz des Schiedsverfahrens ist die Stadt Kalmar. Ungeachtet des Vorstehenden können Ansprüche wegen Nichtzahlung von Geldbeträgen vor dem Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten verhandelt werden, sofern der Beklagte seine Zahlungsverpflichtung nicht bestreitet.
17. ALLGEMEINES
17.1 Abtretung des Vertrags. Keine der Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten. Ungeachtet des Vorstehenden hat Kalmar das Recht, den Vertrag an ein Unternehmen derselben Unternehmensgruppe oder im Zusammenhang mit einer Übertragung seines Geschäfts abzutreten, indem es die andere Partei schriftlich darüber in Kenntnis setzt.
17.2 Englische Sprache. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und einer übersetzten Fassung des Vertrags ist stets die englische Fassung maßgebend.
17.3 Mitteilungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags können von Kalmar nach eigenem Ermessen über den Dienst und/oder die Website des Dienstes und/oder über einen von Kalmar benannten Händler erfolgen. Wird eine Mitteilung ausschließlich über den Dienst und/oder die Website des Dienstes veröffentlicht (und nicht beispielsweise direkt per E-Mail an den Kunden), gilt die Mitteilung spätestens dreißig (30) Kalendertage nach ihrer Veröffentlichung durch Kalmar als dem Kunden zugegangen.
17.4 Salvatorische Klausel. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den für den Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Vereinbarung haben die geltenden gesetzlichen Bestimmungen Vorrang. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung davon unberührt, und jede verbleibende Bestimmung oder jeder Teil davon ist im gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar. Wird eine Bestimmung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, so bemühen sich die Parteien, in gutem Glauben eine Ersatzbestimmung auszuhandeln, die das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.
17.5 Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmungen oder auf das Recht der Partei, jede einzelne dieser Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
17.6 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Schäden, die auf ein Hindernis zurückzuführen sind, das außerhalb des Einflussbereichs der Partei oder ihrer Subunternehmer liegt, das von der Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht berücksichtigt werden konnte und dessen Folgen die Partei vernünftigerweise nicht hätte vermeiden oder überwinden können. Ein Streik, eine Aussperrung, ein Boykott oder andere Arbeitskampfmaßnahmen gelten als Ereignis höherer Gewalt, selbst wenn die Partei selbst das Ziel dieser Maßnahmen ist oder daran beteiligt ist. Die Partei hat die andere Partei unverzüglich sowohl über das Eintreten des Ereignisses höherer Gewalt als auch über dessen Beendigung zu informieren.
17.7 Änderung der Bedingungen. Kalmar kann den Vertrag von Zeit zu Zeit überarbeiten; die jeweils aktuelle Fassung wird stets auf der Kalmar-Website oder innerhalb des Dienstes veröffentlicht. Ist eine Änderung nach alleinigem Ermessen von Kalmar wesentlich, wird Kalmar den Kunden darüber in Kenntnis setzen (beispielsweise durch Zusendung einer E-Mail an die mit dem betreffenden Konto verknüpfte E-Mail-Adresse). Durch den fortgesetzten Zugriff auf den Dienst oder dessen Nutzung nach Inkrafttreten der Änderungen erklärt sich der Kunde mit der geänderten Vereinbarung einverstanden. Ist der Kunde mit der geänderten Vereinbarung nicht einverstanden, kann er den Dienst innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung kündigen.
17.8 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Abmachung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Abmachungen, Vereinbarungen, Mitteilungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form, in Bezug auf diesen Gegenstand.
17.9 Rechtsverhältnis der Parteien. Das Verhältnis von Kalmar zum Kunden ist das eines unabhängigen Auftragnehmers, und keine der Parteien ist Vertreter oder Partner der anderen. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei zu handeln, und wird gegenüber Dritten nicht behaupten, dass sie eine solche Befugnis besitzt.
17.10 Drittbegünstigte. Diese Vereinbarung dient ausschließlich dem alleinigen und ausschließlichen Nutzen der Unterzeichner und ist nicht dazu bestimmt, Dritten Vorteile zu verschaffen. Nur die Vertragsparteien dieser Vereinbarung sind berechtigt, sie durchzusetzen, mit der Maßgabe, dass ein verbundenes Unternehmen von Kalmar (zusätzlich zu Kalmar) die Rechte von Kalmar aus dieser Vereinbarung durchsetzen kann, soweit es relevante vertrauliche Informationen oder Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich Kalmar-Inhalte) besitzt, kontrolliert oder über diese verfügt.
17.11 Auslegung. Die Überschriften der Artikel und Abschnitte dieser Vereinbarung dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind bei der Auslegung dieser Vereinbarung nicht zu berücksichtigen.
17.12 Subunternehmer. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Kalmar seine Verpflichtungen durch einen oder mehrere Subunternehmer erfüllen kann.